Derzeit existiert kein einheitliches Gesetz zur Nutzung einer E-Zigarette am Arbeitsplatz. Die Vorschriften zum Nichtraucherschutz, welche aus der Arbeitsstättenverordung hervorgehen, können nicht auf das Dampfen angewandt werden, da diese sich ausschließlich auf Tabakrauch beziehen.
Die Entscheidung für oder gegen Dampfen am Arbeitsplatz obliegt somit dem Arbeitgeber. Sollte dieser ein Verbot aussprechen, an welches sich nicht gehalten wird, kann ein Verstoß zur Abmahnung und auch Kündigung führen.
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