Klare Anwort: Ja, E-Zigaretten sind ab 18 Jahre.
In Deutschland gilt ein allgemeines Rauchverbot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dieses gilt seit dem 01.04.2016 auch für E-Zigaretten und E-Shishas. Das bedeutet, dass diese Artikel erst bei Volljährigkeit des Kunden verkauft und konsumiert werden dürfen. Dies gilt auch, wenn das Liquid in E-Zigaretten und E-Shishas kein Nikotin enthält.
Das Abgabeverbot des § 10 JuSchG betrifft sämtliche Gewerbetreibende, Aufsteller von Automaten und den gesamten Handel. Auch die Abgabe über dem Weg des Versandhandels bzw. des Online-Handels darf ausschließlich an Erwachsene erfolgen. Alle Gewerbetreibenden müssen die Volljährigkeit ihrer Kundinnen und Kunden überprüfen.
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