Die CLP Verordnung ist eine Verordnung der EU, die auch für Liquids & Aromen gilt. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt alle Stoffe und Gemische die eingestuft (C), gekennzeichnet (L) und verpackt (P) werden müssen.
Deshalb finden Sie auch bei einem Liquid bzw. Aroma mögliche Warnhinweise und verschiedene Angaben (z.B. zu allergischen oder gefährlichen Stoffen) sowie Name/Anschrift des Herstellers auf der Flasche und der Umverpackung. Auch muss ein Beipackzettel, der die Überschrift "Gebrauchsinformation" trägt, enthalten sein, der über eine Gebrauchs- und Aufbewahrungsanleitung verfügt.
Jedes Liquid das Nikotin enthält, ist im Sinne der CLP Verordnung als gefährlich eingestuft und trägt daher zahlreiche Warnhinweise wir einem Achtung Piktogramm.
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