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TPD2 - Umsetzung für E-Zigaretten & E-Liquids
Am 20.05.2016 ist das Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung im Ergebnis der EU Vorgaben aus der Tabakrichtlinie (TPD2 von Apr. 2014) in Deutschland in Kraft getreten.
Das Gesetz bzw. die Verordnung haben dem deutschen Markt Übergangsfristen zur Umsetzung eingeräumt, die am 20.05.2017 enden. Ab Mai 2017 müssen damit alle E-Zigaretten und E-Liquids TPD2 konform verkauft werden.
Auf eine Wertung des Werdeganges zur Regulierung der E-Zigarette verzichten wir bewusst und möchten Ihnen in diesem Beitrag sachlich erläutern, wie die Umsetzung vorgenommen wird, was sich für Sie ändern wird und worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine E-Zigarette kaufen wollen.
Leider verstehen viele die Regulierungen als Verbot, was falsch ist! E-Zigaretten sind auch weiterhin in Deutschland erlaubt. Es wird lediglich der Verkauf mit Einschränkungen neu geregelt bzw. reguliert.
Was heißt TPD2 konform?
Das Gesetz hat den E-Zigaretten- und E-Liquid-Markt reguliert und schreibt u.a. folgende Parameter vor:
- max. 20mg/ml Nikotin in E-Liquids und Basen
- max. 10ml Flaschen für Liquids mit Nikotin und nikotinhaltige Basen
- verschiedene Aromastoffe wurden im Liquid untersagt
- nachgewieser hoher Reinheitsgrad der E-Liquids mit dessen Inhaltsstoffen
- E-Zigaretten und Nachfüllfläschchen müssen einen Mechanismus besitzen, der ein Auslaufen beim Nachfüllen verhindert
- E-Zigaretten & E-Liquid Flaschen müssen kindersicher sein
- Werbeverbot für E-Zigaretten und E-Liquids
- große Warnhinweise auf Umverpackungen von E-Zigaretten und E-Liquids, wenn diese Nikotin enthalten
- neue E-Zigaretten und E-Liquids müssen 6 Monate vor Markteinführung mit umfangreichen Nachweisen angemeldet werden
- umfangereiche Angaben und Nachweise zu den Inhaltsstoffen, toxikologische Untersuchungen sowie Nachweise zu suchterzeugenden Wirkungen (Beipacktzettel)
Dies ist jedoch nur der wichtigste Teil der reguliert wurde.
Umsetzung der TPD2 (Zeitschiene):
Die Zeitschiene zeigt Ihnen drei relevante Daten - den 20.05.2016, 20.11.2016 und den 20.05.2017.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2016 dürfen nicht gesetzkonforme Artikel noch bis 20.11.2016 produziert und bis zum 20.05.2017 abverkauft werden. Nach dem 20.05.2017 ist damit der Verkauf von nicht gesetzkonformen E-Zigaretten und E-Liquids in Deutschland untersagt.
Bis zum 20.11.2016 müssen außerdem alle Artikel registriert werden, die nach dem 20.05.2017 weiterhin verkauft werden sollen (6 Monatsfrist).
Bis zum 20.11.2016 müssen also alle Hersteller von E-Zigaretten und E-Liquids Ihren Produktionsprozess TPD2 konform umgestellt haben, damit nach dem 20.11.2016 nur noch gesetzkonforme Artikel produziert werden können.
Sind die aktuellen E-Zigaretten und E-Liquids dann legal?
Wenn Sie vor dem 20.05.2017 ein Liquid oder ein E-Zigarette Starterset, gelten diese als legal erworben und bleiben auch nach 20. Mai 2017 legal in Ihrem Besitz (Bestandsschutz). Das Gesetz reguliert hier nur den Verkauf, nicht aber den Besitz. Dennoch wird sich der Markt ab dem 20.11.2016 regulieren und sehr viele ältere E-Zigaretten Modelle vom Markt verschwinden, weil diese ganz einfach nicht TPD2 vereinbar sind und damit auch nicht in die Registrierung gehen. Gleiches gilt für E-Liquids mit Nikotin, dies Sie bei vielen anderen Händler noch in 20, 30 oder 50ml Flaschen bekommen, diese müssen nach dem 20.11.2016 definitiv bis 20.05.2017 abverkauft werden.
Wenn der Besitz nicht gesetzlich verboten ist, kann man nach dem 20.05.2017 also im Ausland E-Zigaretten, E-Liquids und Basen kaufen, die in Deutschland nicht erlaubt sind? Theoretisch ja, jedoch würden diese Produkte dann wahrscheinlich vom Zoll beschlagnahmt werden, da sie nicht nach Deutschland verkauft werden dürfen.
Sind jetzt Hamsterkäufe ratsam?
Diese Frage können wir weder mit ja oder nein beantworten.
Im Hardware-Bereich plant das Team von Flotter-Dampfer vorausschauend und nimmt nur noch E-Zigaretten & Zubehör ins Programm, die von den Herstellern in die Registrierung gehen werden. Entsprechende alte Modelle befinden sich bei uns schon seit längerem im Abverkauf (reduzierte Artikel), so dass es ein schleichender Prozess wird. Wollen Sie noch Ersatzteile für Ihr altes Modell sichern, sollten Sie dies jedoch nicht auf die lange Bank schieben, da hier keine neue Ware mehr eintreffen wird. Hier sollten Sie sich nach dem 20.11.2016 noch mit Verdampfern eindecken oder auf ein neues Modell umschwenken.
Bei den E-Zigarette Liquids sieht es etwas anders aus. Hier werden wir einige Veränderungen in den nächsten Monaten vornehmen müssen. So werden wir unsere Produktpalette anpassen und uns von einigen E-Liquid Sorten trennen müssen.
Im Gegenzug werden wir jedoch auch zahlreiche neue E-Liquids ins Programm aufnehmen, die Sie voraussichtlich Ende 2016 / Anfang 2017 im Shop kaufen können.
Weiterhin müssen wir bis 20.05.2017 die Umverpackung mit Beipackzettel und damit verbundenen höheren Lagerkapazitäten für unsere E-Liquids realisieren. Dennoch werden wir den bisher günstigen Preis unserer E-Liquids auch weiterhin aufrecht erhalten und lediglich Anpassungen bei den Mengenrabatten vornehmen.
Wird es ein Preisdumping aufgrund der TPD2 geben?
Alle Online-Shop (so auch wir) müssen bis 20.05.2017 alle E-Zigaretten und E-Liquids an den Mann und die Frau bringen, die nicht gesetzkonform sind. So sind Dumpingpreise zum Ende hin natürlich nicht ausgeschlossen.
Da bis 20.05.2017 einige Monate Zeit ist, sollte mit keinem riesigen Schnäppchenmarkt gerechnet werden, denn auch wir werden bereits nach dem 20.11.2016 damit beginnen, bestimmte E-Liquids und E-Zigaretten günstiger anzubieten, damit sich das Lager langsam aber stetig leert.