Rechtslage für E-Liquids
Mit der TPD2 hat die Europäische Union im Mai 2014 eine Tabakrichtlinie erlassen, die in den Mitgliedsstaaten bis zum 20.05.2016 umzusetzen war. Am 20.07.2021 hat Deutschland zusätzlich eine Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beschlossen, die zum 01.01.2021 in Kraft tritt.
Was ist zu beachten bzw. vorgeschrieben?
- E-Liquids mit Nikotin und nikotinhaltige Liquid Basen dürfen nur noch in max. 10ml Flaschen und mit max. 20mg/ml Nikotin verkauft werden.
- Nikotinhaltige Liquids und Basen müssen Warnhinweise (Nikotin) tragen und die Produktionscharge sowie Registrierungnummer (UFI) ausweisen. Ab 2021 gelten Chargennummer und Registrierung auch für nikotinfreie Liquids, Basen und Aromen für E-Zigaretten.
- Jedes Liquid muss zusätzlich einen Beipackzettel besitzen, der Warn- und Gebrauchshinweise beinhaltet, was auch für Liquid Aromen & Basen gilt.
- Liquid- und Aromenflaschen müssen kinder- und auslaufsicher sein.
- Die Abgabe an Kinder und Jugendliche ist für Liquids, Basen und Aromen untersagt (Jugendschutz).
- Alle Liquids müssen 6 Monate vor der Markteinführung mit umfangreichen Nachweisen bei der EU angemeldet bzw. registriert werden. Auch Aromen, Shortfill Liquids und Basen ohne Nikotin für elektrische Zigaretten müssen mit dieser Wartezeit registriert werden.
- Bestimmte Aromastoffe sind für E-Zigaretten nicht mehr zugelassen und befinden sich auf einer der "schwarzen Liste".
- Außer Nikotin dürfen nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die in erhitzter und nicht erhitzter Form kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen (§13 Tabakerzeugnisgesetz).
- Alle nach dem 01.07.2022 produzierten Liquids, Aromen und Basen erhalten in Deutschland neben der Mehrwertsteuer auch eine Tabaksteuer auferlegt, die mit 0,16€ je ml startet und bis 2026 auf 0,32€/ml erhöht werden soll.
Sicher kann man sich nun die Frage stellen, ob alles von den gesetzlichen Regelungen sinnvoll ist und ob der max. Inhalt einer nikotinhaltigen Flasche mit 10ml, auch im Hinblick auf den damit produzierten Umverpackungsmüll, angemessen ist. Liquids ohne Nikotin sowie nikotinfreie Basen sind von dieser Volumenregulierung nicht betroffen und können auch in größeren Gebinden verkauft werden.
FAQ: Rechtliches zum Liquid
Auch der Verkauf von Liquids ohne Nikotin ist gesetzlich nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Laut Jugendschutz ist der Verkauf von Vape E-Zigaretten, E-Shishas, Zubehör und Liquids (unabhängig der Nikotinstärke) an Jugendliche verboten. Somit beantwortet sich damit auch die Frage, ab wie viel Jahren eine E-Zigarette oder E-Shisha ohne Nikotin erhältlich ist, nämlich ab 18 Jahre.
Auch wenn es makaber erscheint: selbst ein kleines Drip Tip für die E-Zigarette unterliegt bereits dem Jugendschutz. Daher erfolgt auch für jede Bestellung in unserem Online-Shop der vorgeschriebene zweistufige Prozess der Altersprüfung. So wird bereits vor der Bestellung und zusätzlich auch bei der Auslieferung das Mindestalter von 18 Jahren geprüft.
Die CLP Verordnung ist eine Verordnung der EU, die auch für Liquids & Aromen gilt. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt alle Stoffe und Gemische die eingestuft (C), gekennzeichnet (L) und verpackt (P) werden müssen.
Deshalb finden Sie auch bei einem Liquid bzw. Aroma mögliche Warnhinweise und verschiedene Angaben (z.B. zu allergischen oder gefährlichen Stoffen) sowie Name/Anschrift des Herstellers auf der Flasche und der Umverpackung. Auch muss ein Beipackzettel, der die Überschrift "Gebrauchsinformation" trägt, enthalten sein, der über eine Gebrauchs- und Aufbewahrungsanleitung verfügt.
Jedes Liquid das Nikotin enthält, ist im Sinne der CLP Verordnung als gefährlich eingestuft und trägt daher zahlreiche Warnhinweise wir einem Achtung Piktogramm.
Auf eine 10ml Liquid Flasche kommen in Deutschland im ersten Schritt 1,60€ Tabaksteuern hinzu. Zusätzlich fällt aber noch die MwSt. an, so dass ein Liquid effektiv mindestens 1,90€ teurer wird. Ein Liquid was bisher 3,90€ kostet, wird dann also ca. 6,00€ kosten. Ab 2026 dann entsprechend wahrscheinlich ca. 8,00€.
Auf nach dem 01.07.2022 produzierte Liquids, Aromen, Basen und Shots werden folgende Tabaksteuern erhoben:
- ab 01.07.2022 0,16€ je ml (zzgl. MwSt.)
- ab 01.01.2024 0,20€ je ml (zzgl. MwSt.)
- ab 01.01.2025 0,26€ je ml (zzgl. MwSt.)
- ab 01.01.2026 0,32€ je ml (zzgl. MwSt.)