E-Zigarette im Flugzeug und auf Urlaubsreise
Sie wollen mit Ihrer E-Zigarette eine Flugreise antreten und sind sich unsicher, wie Sie sich dabei verhalten sollen? Was müssen Sie mit der E-Zigarette im Flugzeug und im Flughafen beachten? Sind elektrische Zigaretten auf der Urlaubsreise erlaubt? Gehört die E-Zigarette in den Koffer oder ins Handgepäck?
Viele Fragen, die wir in diesem Beitrag beantworten wollen, so dass Sie entspannt in den Urlaub reisen können, ohne auf Ihre E-Zigarette verzichten zu müssen.
Um keinen Stress im Urlaub zu erleben, sollten Sie nachfolgende Dinge beim Transport und der Benutzung Ihrer E-Zigarette beachten:
Was muss ich mitnehmen?
Wenn Sie nicht 100% sicher sind, dass an Ihrem Urlaubsort ein E-Zigaretten Laden in der Nähe ist, sollten Sie grundsätzlich alles mitnehmen, was Sie für dieses Zeitraum benötigen.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie mal schnell einen Verdampferkopf oder Ersatz-Akku kaufen können, wenn diese das Zeitliche segnen. Genauso sieht es mit dem Nikotin Liquid aus. Selbst wenn Sie im Urlaubsland Liquid unkomliziert kaufen können, muss dieses nicht schmecken oder die gewünschte Nikotinstärke beinhalten.
Gehen Sie daher immer auf Nummer sicher und nehmen Sie lieber einen Verdampferkopf mehr als nötig mit.
E-Zigarette & Akkus gehören ins Handgepäck
Bei der Planung Ihrer Urlaubsreise müssen Sie beachten, dass die E-Zigarette sowie die Akkus im Handgepäck mitgeführt werden müssen. Sollten Sie Ihre E-Zigarette(n) im Koffer verwahren, werden Sie mit Sicherheit Ihren Namen über die Lautsprecher des Flughafens hören können. Das Flughafenpersonal wird Sie dann bitten zur Gepäcknachkontrolle zu kommen, um Ihnen dort mitzuteilen, dass die E-Zigaretten ins Handgepäck gehören.
- komplette E-Zigarette(n)
- E-Zigarette Akkus
- E-Liquid bis max. 100ml Flaschengröße
Im Koffer können Sie hingegen transportieren:
- Ersatz-Clearomizer
- Ersatz-Verdampfer
- Ladegeräte
- Ladekabel
- weiteres E-Liquid (auch über 100ml)
Es empfiehlt sich daher vor Beginn der Urlaubsreise eine größere Dampfer-Tasche anzuschaffen, wo die E-Zigarette mit Zubehör sicher aufbewahrt werden können.
E-Liquid Flaschengröße
Grundsätzlich sind Flüssigkeiten bis 100ml je Flasche im Handgepäck erlaubt. Kompliziert wird es jedoch, wenn die Flaschen kein Ettikett besitzen. Wie können Sie da nachweisen, was Sie transportieren? Außerdem können Sie weder Herkunft noch Inhaltsstoffe nachweisen.
Da ab Mai 2017 in Europa nur noch nikotinhaltige Liquid-Flaschen bis max. 10ml und max. 20mg/ml Nikotin verkauft werden dürfen, kann auch hier ein Problem bei der Rückreise entstehen. Zwar ist der Besitz größerer Flaschen mit Inhalt erlaubt, jedoch ist der Verkauf in/nach Deutschland dann nicht mehr zulässig. Reisen Sie nach Deutschland zurück, kann es passieren, dass Liquid-Flaschen über 10ml oder ohne Inhaltsstoffangabe vom Zoll beschlagnahmt werden, da die Einfuhr gegen das Tabakgesetz (TPD2) verstoßen könnte.
Zur Sicherheit empfehlen wir Ihnen daher nur 10ml Flaschen eines Nikotin Liquid mitzunehmen, die ein original Hersteller-Etikett mit Inhaltsstoffangabe (Nikotingehalt) besitzen.
E-Zigarette Flugzeug & Flughaufen
Im Flugzeug besteht generelles Rauchverbot. Über das Hausrecht der Fluggesellschaft ist auch das Dampfen der E-Zigarette im Flugzeug bei den meisten Fluggesellschaften untersagt.
Wie bereits erwähnt, obliegt es der Entscheidung der Flughafengesellschaft im Rahmen Ihres Hausrechtes, ob Dampfen im Flughafengebäude erlaubt ist. Zur Sicherheit sollten Sie nur dort Dampfen, wo auch das Rauchen erlaubt ist. Natürlich können Sie aber auch das Flughafenpersonal befragen, ob neben dem Rauchverbot auch ein Dampfverbot besteht.
E-Zigarette im Urlaubsland erlaubt?
Ob die Nutzung von E-Zigaretten in jedem Urlaubsland erlaubt ist oder ob es bestimmte Regelungen und Verbote gibt, können wir nicht pauschal beantworten. Innerhalb der EU ist das Dampfen aufgrund der Tabakrichtlinie von 2014 reguliert und somit erlaubt. Jedes einzelne Land außerhalb der EU kann jedoch verschiedene Regelungen und Gesetze zur Regulierung des Dampfen besitzen.
Ob das Dampfen in Ihrem gewünschten Urlaubsland erlaubt ist, erfahren Sie im Zweifel über das Auswärtige Amt.