Gesetzlichkeiten für E-Zigaretten
E-Zigaretten wurden mit der TPD2 europaweit reguliert. Die Europäische Union hat im Mai 2014 eine Tabakrichtlinie (TPD2) erlassen, die den Mitgliedsstaaten auferlegte, bis zum 20.05.2016 ein entsprechendes nationales Gesetz zu erlassen.
gesetzliche Regulierung der E-Zigarette
Seit Erfindung der E-Zigarette gab es bis zum Jahr 2014 keine Regulierung, so dass der Markt sehr schnell wachsen konnte und man beinahe wöchentlich eine andere neue E-Zigarette kaufen konnte. Da auch die Zahl der E-Zigaretten Nutzer prozentual noch nicht im relevanten Rahmen vorlagen, hatte der Gesetzgeber sicher noch keinen Handlungsbedarf gesehen.
Erst nachdem Millionen Raucher das Dampfen für sich entdeckt haben, wurde mit Erlass der Tabakrichtlinie der Europäischen Union im Jahr 2014 (TPD2) allen EU-Mitgliedsstaaten auferlegt, bis zum Jahr 2016 ein eigenes Gesetz zur Regulierung von E-Zigaretten und E-Liquids nach Vorgaben der EU zu erlassen. Deutschland hat dies dann auch im Jahr 2016 umgesetzt und das Tabakerzeugnisgesetz mit der Tabakerzeignisverordung geändert. Bis zum 20.05.2017 hatte der deutsche Gesetzgeber Übergangsfristen eingeräumt, die es erlauben nicht TPD2 konforme Produkte noch bis zum 20.05.2017 abzuverkaufen.
Die Regulierung bedeutet nicht das Verbot der E-Zigarette!
Es bedeutet, dass der Gesetzgeber vorgibt, wie der Verkauf vonstatten gehen soll und die Produktmerkmale auszusehen haben.
TPD2 konforme E-Zigaretten müssen u.a. folgende Merkmale besitzen:
- Sie müssen einen Mechanismus besitzen, der ein Auslaufen beim Nachfüllen verhindert.
- E-Zigaretten müssen kindersicher sein.
- Vor der Markteinführung muss jeder Hersteller oder Importeur die Geräte mit einer 6 monatigen Frist anmelden bzw. registrieren.
- Grenzüberschreitender Fernabsatz muss beantragt und registriert werden.
- Auf den Außenverpackungen muss der deutsche Hersteller oder Importeur ausgewiesen sein.
- Es muss eine deutsche Bedienungsanleitung mit Gebrauchs- und Warnhinweisen beigefügt sein.
- Es besteht ein grundsätziches Werbeverbot für E-Zigaretten.
Regulierung der Liquids
Nicht nur E-Zigaretten wurden durch die neuen Gesetzlichkeiten reguliert. Auch im E-Liquid Bereich gab es dadurch einige gravierende Einschnitte, die hauptsächlich Dampfer selbstgemischter Liquids oder Käufer größerer Liquidflaschen betrafen.
Außdem wurde im Jahre 2022 die Tabaksteuer auch auf Flüssigkeiten für E-Zigaretten ausgeweitet, so dass Liquids nun mit einer Steuer belegt sind.
Jugendschutz für E-Zigaretten
Fast zeitgleich wurde im Jahr 2016 auch das Jugendschutzgesetz geändert, so dass der Verkauf von E-Zigaretten und E-Liquids an Kinder und Jugendliche untersagt wurde. In Deutschland ist eine zweistufige Altersprüfung vorgeschrieben, so dass bereits vor der Bestellung das Alter des Bestellers und bei der Auslieferung das Alter des Empfänger zu prüfen ist.
FAQ: Rechtliches zur E-Zigarette
Um eine E-Zigarette kaufen zu dürfen, muss man in Deutschland mindestens 18 Jahre alt sein. Das Gesetz verbietet den Verkauf von E-Zigaretten, Zubehör und Liquids an Kinder und Jugendliche.
Mehr zum Thema Jugendschutz für E-Zigaretten und Zubehör finden Sie hier.
Klare Anwort: Ja, E-Zigaretten sind ab 18 Jahre.
In Deutschland gilt ein allgemeines Rauchverbot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dieses gilt seit dem 01.04.2016 auch für E-Zigaretten, E-Shishas, Liquids und Zubehör. Das bedeutet, dass diese Artikel erst bei Volljährigkeit des Kunden verkauft und konsumiert werden dürfen. Dies gilt auch, wenn das Liquid in E-Zigaretten und E-Shishas kein Nikotin enthält.
Das Abgabeverbot des § 10 JuSchG betrifft sämtliche Gewerbetreibende, Aufsteller von Automaten und den gesamten Handel. Auch die Abgabe über dem Weg des Versandhandels bzw. des Online-Handels darf ausschließlich an Erwachsene erfolgen. Alle Gewerbetreibenden müssen die Volljährigkeit ihrer Kundinnen und Kunden überprüfen.
Die E-Zigarette als solches unterliegt in Deutschland nur der Mehrwertsteuer, also wir keine gesonderte E-Zigaretten Steuer erhoben. Ab 01.07.2022 kommt jedoch eine Tabaksteuer auf alle Flüssigkeiten für elektrische Zigaretten (Liquidsteuer).
Eine leere E-Zigarette wird also nur mit der Mehrwertsteuer versteuert. Ein gefülltes Modell wird ab 07.2022 zusätzlich mit einer Tabaksteuer auf das Liquid versteuert. Die Tabaksteuer beträgt hierbei ab 01.07.2022 0,16€ je Milliliter und soll dann bis 2026 auf 0,32€ je ml steigen.