Wo darf man die E-Zigarette benutzen?
Oft wird uns die Frage gestellt, ob man die elektrische Zigarette überall dampfen darf oder ob das Rauchverbot auch für die E-Zigarette gilt.
Rauchverbot ist nicht gleich Dampfverbot
Grundsätzlich muss man zwischen Rauchen und Dampfen unterscheiden. Bei einer herkömmlichen Tabakzigarette wird Tabak verbrannt und es entsteht hierdurch "stinkender" Rauch. Mit einer E-Zigarette wird ein Liquid mit Nikotin oder auch nikotinfrei verdampft und es entsteht ein kaum zu riechender Dampf.
Daher kann das Rauchverbot nicht einem Dampfverbot gleichgestellt werden.
Das Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern verbietet das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen, Gaststätten usw.. Ein Dampfverbot ist in diesem Gesetz nicht geregelt, so dass es auch nicht greift.
Funktionsweise der E-Zigarette »
Heisst das ich kann überall dampfen?
Nein. Neben dem Rauchverbot gilt immer auch das Hausrecht. Wenn der Eigentümer nicht möchte das auf seinem Grundstück bzw. in seinem Haus gedampft wird, kann er es untersagen. Die Dt. Bahn sowie zahlreiche Fluggesellschaften haben z.B. von Ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und das Dampfen im Bahnhof oder Zug bzw. im Flughafen oder Flugzeug untersagt.
Erkundigen Sie sich daher immer, ob Sie in einem Gebäude dampfen dürfen, um nicht gegen die Hausordnung oder das Hausrecht zu verstoßen. Gerade in Einkaufspassagen sieht man oft Dampfer, die genüsslich an Ihrer E-Zigarette ziehen, oftmals leider auch dort, wo ausdrücklich das Dampfen und Rauchen nicht gewünscht ist.
goldene Regel für Dampfer
Sie können überall dort dampfen, wo auch das Rauchen erlaubt ist. Sind Sie unsicher, ob Sie in einem Gebäude dampfen dürfen, lassen Sie es am besten und gehen Sie sicherheitshalber vor die Tür.
In Gaststätten oder Kneipen sollten Sie den Gastwirt vorher fragen, ob Sie die E-Zigarette nutzen dürfen. Gleiches gilt natürlich auch bei Ihrer Arbeit. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob Sie am Arbeitsplatz dampfen dürfen.
FAQ: Wo ist Dampfen erlaubt...
Derzeit existiert kein einheitliches Gesetz zur Nutzung einer E-Zigarette am Arbeitsplatz. Die Vorschriften zum Nichtraucherschutz, welche aus der Arbeitsstättenverordung hervorgehen, können nicht auf das Dampfen angewandt werden (Stand 11/2022), da diese sich ausschließlich auf Tabakrauch beziehen.
Die Entscheidung für oder gegen Dampfen am Arbeitsplatz obliegt somit dem Arbeitgeber. Sollte dieser ein Verbot aussprechen, an welches sich nicht gehalten wird, kann ein Verstoß zur Abmahnung und auch Kündigung führen.
Klare Antwort: JA. Eine E-Zigarette kann auch einen Rauchmelder auslösen.
Dies geschieht zwar realtiv selten, da ein Rauchmelder eher auf Hitze & Rauch, statt auf Dampf reagiert. Allerdings besteht dennoch die Möglichkeit, da einige Feuermelder auch eine optische Sensorik besitzen und den Dampf als Rauch deuten können.
Daher würden wir keinen Gebrauch in geschlossenen Räumen, wie. z.B. in Hotelzimmern empfehlen, wo Sie nicht wissen können, welche Technik im Rauchmelder verbaut ist.