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Warum auch Zubehör ab 18 verkauft wird
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer aktuellen Entscheidung den Jugendschutz beim Verkauf von E-Zigaretten-Zubehör weiter gestärkt. Künftig ist noch deutlicher: Auch unbefüllte Ersatztanks dürfen nicht an Minderjährige verkauft werden. Für uns als Fachhändler bestätigt dieses Urteil eine Praxis, die wir bereits seit vielen Jahren konsequent umsetzen.
Mit Urteil vom 11. März 2026 (Az. I ZR 106/25 – „Ersatztank“) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass unbefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten im Versandhandel nicht ohne wirksame Altersprüfung an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich um Produkte, die ausschließlich für die Nutzung von E-Zigaretten bestimmt sind und deshalb den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes unterliegen. Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie unter: BGH-Pressemitteilung Nr. 046/2026.
Immer wieder erreichen uns Fragen von Kundinnen und Kunden, warum selbst ein Mundstück, ein Ersatztank oder anderes Zubehör nur nach erfolgreicher Altersprüfung bestellt werden kann. Mit der aktuellen Entscheidung des BGH möchten wir erläutern, warum wir unser gesamtes Dampfersortiment verantwortungsvoll behandeln und weshalb der Jugendschutz dabei oberste Priorität hat.
Der BGH schafft Klarheit
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob ein leerer Ersatztank für eine E-Zigarette unter die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes fällt. Die Richter bejahten dies: Auch wenn sich kein Liquid im Tank befindet, handelt es sich um ein Produkt, das ausschließlich für die Nutzung einer E-Zigarette bestimmt ist. Deshalb darf es nicht an Minderjährige verkauft werden.
Das Urteil schafft vor allem Rechtssicherheit für Händler und verdeutlicht, dass der Jugendschutz nicht erst bei nikotinhaltigen Produkten beginnt, sondern auch Zubehör erfassen kann, das unmittelbar dem Gebrauch einer E-Zigarette dient.
Das Urteil betrifft ausdrücklich unbefüllte Ersatztanks. Es zeigt jedoch deutlich, dass Produkte, die speziell für die Nutzung von E-Zigaretten bestimmt sind, im Jugendschutz besonders sorgfältig betrachtet werden müssen.
Warum wir auch Zubehör nur nach Altersprüfung verkaufen
Viele Kundinnen und Kunden gehen davon aus, dass eine Altersprüfung lediglich bei E-Zigaretten oder nikotinhaltigen Liquids erforderlich sei. Deshalb erhalten wir regelmäßig Fragen wie:
- Warum muss ich mein Alter auch für ein Mundstück bestätigen?
- Weshalb gilt die Altersprüfung für einen leeren Tank?
- Warum betrifft das auch Ersatzteile?
Unsere Antwort ist bewusst einfach:
Als spezialisierter Fachhändler unterscheiden wir nicht danach, ob ein einzelnes Produkt Nikotin enthält oder ein elektronisches Bauteil besitzt. Entscheidend ist für uns, dass ein Artikel speziell für die Nutzung einer E-Zigarette vorgesehen ist.
Aus diesem Grund behandeln wir unser gesamtes Dampfersortiment konsequent im Sinne des Jugendschutzes und führen die Altersprüfung einheitlich durch. Dadurch schaffen wir klare Abläufe, vermeiden rechtliche Unsicherheiten und leisten unseren Beitrag zum Schutz Minderjähriger.
Welche Produkte betrifft das?
Die Altersprüfung erfolgt bei Flotter Dampfer grundsätzlich für alle speziell für E-Zigaretten vorgesehenen Produkte unseres Sortiments. Dazu gehören unter anderem:
- E-Zigaretten und Akkuträger
- Pod-Systeme und Pods
- Verdampfer
- Coils und Verdampferköpfe
- Liquids und nikotinfreie Liquids
- Aromen
- Ersatztanks
- Drip Tips (Mundstücke)
- weiteres speziell für E-Zigaretten entwickeltes Zubehör
Ob E-Zigarette, Verdampfer, Pod-System oder Zubehör – in unserem E-Zigaretten-Shop finden Sie ausschließlich Produkte, die wir konsequent und verantwortungsvoll im Sinne des Jugendschutzes verkaufen.
Die Altersprüfung dient nicht dazu, den Einkauf unnötig zu erschweren. Sie stellt sicher, dass unser gesamtes Dampfersortiment verantwortungsvoll und im Einklang mit dem Jugendschutz verkauft wird.
Jugendschutz ist für uns selbstverständlich
Der Verkauf von E-Zigaretten und entsprechendem Zubehör bringt Verantwortung mit sich. Deshalb setzen wir nicht erst das um, was Gerichte im Einzelfall entscheiden, sondern verfolgen seit jeher einen konsequenten und einheitlichen Umgang mit dem Jugendschutz.
Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestätigt diesen Weg und schafft zusätzliche Klarheit für Händler und Verbraucher. Für unsere Kundinnen und Kunden ändert sich dadurch nichts – denn wir haben unser Sortiment bereits bisher entsprechend verantwortungsvoll behandelt.
Sollten Sie Fragen zur Altersprüfung oder zu einzelnen Produkten haben, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.
Fazit
Die aktuelle BGH-Entscheidung zeigt, dass der Jugendschutz beim Verkauf von E-Zigaretten und entsprechendem Zubehör konsequent ausgelegt wird. Für Flotter Dampfer bestätigt das unsere langjährige Praxis, alle speziell für die Nutzung von E-Zigaretten vorgesehenen Produkte verantwortungsvoll zu behandeln und nur nach erfolgreicher Altersprüfung abzugeben.
So schaffen wir Transparenz für unsere Kundinnen und Kunden, sorgen für rechtssichere Abläufe und leisten unseren Beitrag zu einem wirksamen Jugendschutz.
Häufige Fragen
Warum muss ich mein Alter auch für ein Mundstück bestätigen?
Wir behandeln alle speziell für E-Zigaretten vorgesehenen Produkte unseres Sortiments einheitlich im Sinne des Jugendschutzes. Dadurch schaffen wir klare und rechtssichere Abläufe.
Betrifft das auch nikotinfreie Produkte?
Ja. Auch nikotinfreie Liquids sowie weiteres speziell für E-Zigaretten vorgesehenes Zubehör werden bei uns ausschließlich nach erfolgreicher Altersprüfung verkauft.
Hat sich durch das BGH-Urteil für mich etwas geändert?
Für unsere Kundinnen und Kunden ändert sich nichts. Die Entscheidung bestätigt vielmehr den konsequenten Umgang mit dem Jugendschutz, den wir bereits seit Langem in unserem Shop umsetzen.