Altgeräte-Entsorgung & Rücknahme / Batterieentsorgung (BattDG)
Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung

Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort von anderen Altgeräten separiert werden. Besondere Vorsicht ist bei lithiumhaltigen Batterien geboten: Um Brandgefahren zu vermeiden, müssen mechanische Einwirkungen und Kurzschlüsse (z. B. durch Abkleben der Pole) zwingend vermieden werden. E-Zigaretten mit fest verbauten Akkus dürfen nicht gewaltsam geöffnet werden, sondern müssen als komplettes Gerät entsorgt werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese unentgeltlich bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Besonderheiten für E-Zigaretten ab dem 01.07.2026: Gemäß der Neuregelung in § 17 Abs. 1a ElektroG sind wir als Vertreiber von E-Zigaretten zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Der Gesetzgeber fasst den Begriff der „E-Zigarette“ dabei weit: Erfasst sind neben Einweg-Modellen (Disposables) auch sämtliche elektronischen Bestandteile wie Akkuträger, Clearomizer, Coils und Einweg-Pods. Nachfüllbehälter (Liquids) ohne elektronische Komponenten sind hiervon ausgenommen.
Diese Rücknahmeverpflichtung besteht ab dem 01.07.2026 unabhängig von der Größe unserer Verkaufs-, Lager- oder Versandflächen. Sie können Ihre E-Zigaretten-Altgeräte unentgeltlich bei uns zurückgeben, ohne dass ein Neukauf eines Gerätes erforderlich ist. Eine Rücknahme kann lediglich in Ausnahmefällen verweigert werden, sofern das Altgerät durch Verschmutzungen eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit darstellt. Für die Rücksendung Ihrer Altgeräte und Batterien kontaktieren Sie einfach unseren Kundenservice.
Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: www.e-schrott-entsorgen.org
Datenschutzhinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Hinweise zur Batterieentsorgung
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, entweder auf eigene Kosten an uns zurücksenden oder unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Alternativ können Sie die Batterien an den örtlichen Sammelstellen abgeben.
Besondere Vorsicht ist beim Versand von Lithium-Ionen-Batterien geboten: Bitte kleben Sie die Pole der Batterien vor dem Versand mit Klebeband ab, um Kurzschlüsse und damit verbundene Brandgefahren zu vermeiden.
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die nachfolgenden Zusätze unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die jeweiligen Schadstoffe hingewiesen:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) finden Sie bei der Initiative "Batterie-Zurück".
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.