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Inhaltsstoffverbot geplant
Unsere Branche erreichte bereits vor einigen Wochen die Information über einen geplanten Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Änderung der Tabakverordnung.
Nach aktuellem Stand sieht der Entwurf tatsächlich vor, dass zahlreiche Inhaltsstoffe – insbesondere Sucralose, Menthol und Cooling Agents – künftig nicht mehr verwendet werden sollen. Da diese Stoffe heute in vielen Liquids und Aromen enthalten sind, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf das Sortiment zahlreicher Hersteller haben.
Nach Rücksprache mit unserem Hersteller wären auch rund 90 % der Flotter-Dampfer-Liquids betroffen. Hier finden Sie die aktuell konformen Flotter-Dampfer Liquids. Offen bleibt jedoch, ob die Verbotsliste im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch erweitert oder verändert wird und inwieweit die Branchenverbände (VdEh und BfTG) noch Änderungen am Referentenentwurf erreichen können.
Die Hersteller arbeiten bereits an alternativen Rezepturen, die ohne die derzeit betroffenen Inhaltsstoffe auskommen. Sollte der Referentenentwurf in dieser Form umgesetzt werden, dürfte sich die heutige Geschmacksvielfalt vieler Liquids und Aromen jedoch voraussichtlich verändern.
Derzeit handelt es sich ausschließlich um einen Referentenentwurf. Eine endgültige gesetzliche Regelung wurde bislang noch nicht beschlossen. Änderungen am Inhalt sowie am Zeitpunkt des Inkrafttretens sind daher weiterhin möglich.
Aktueller Stand des Referentenentwurfs
Stand 10.02.2026 | Nach dem derzeit bekannten Entwurf sollen bestimmte Inhaltsstoffe in Liquids und Aromen künftig nicht mehr zulässig sein. Bis daraus eine verbindliche Verordnung wird, sind jedoch noch mehrere Schritte des Gesetzgebungsverfahrens erforderlich. Daher können sich sowohl die betroffenen Stoffe als auch Fristen oder Übergangsregelungen noch ändern.
Bekannt ist bislang lediglich, dass nach einem möglichen Inkrafttreten eine Abverkaufsfrist von sechs Monaten vorgesehen sein soll. Ob diese Regelung unverändert bestehen bleibt, wird sich erst mit der endgültigen Verordnung zeigen.
Welche Inhaltsstoffe könnten betroffen sein?
Nach dem derzeitigen Referentenentwurf sollen unter anderem folgende Inhaltsstoffe künftig nicht mehr verwendet werden dürfen:
- Sucralose
- Menthol
- Cooling Agents
Ob diese Liste unverändert übernommen oder im weiteren Gesetzgebungsverfahren angepasst wird, ist derzeit noch offen.
Welche Auswirkungen könnte das haben?
Sollte der Referentenentwurf in seiner jetzigen Form umgesetzt werden, müssten zahlreiche Hersteller ihre Rezepturen überarbeiten. Besonders betroffen wären Liquids und Aromen, die heute auf die genannten Inhaltsstoffe setzen.
Viele Hersteller arbeiten bereits an alternativen Rezepturen. Ob diese geschmacklich den bisherigen Produkten vollständig entsprechen werden, lässt sich derzeit jedoch noch nicht beurteilen.
FAQ
Ist das Inhaltsstoffverbot bereits beschlossen?
Nein. Nach aktuellem Stand handelt es sich um einen Referentenentwurf. Eine endgültige gesetzliche Regelung liegt derzeit noch nicht vor.
Welche Inhaltsstoffe könnten betroffen sein?
Nach dem derzeit bekannten Entwurf unter anderem Sucralose, Menthol und sogenannte Cooling Agents. Änderungen bis zur endgültigen Verordnung sind jedoch weiterhin möglich.
Müssen bestehende Liquids sofort aus dem Handel verschwinden?
Nein. Nach aktuellem Stand sieht der Entwurf nach einem möglichen Inkrafttreten eine Abverkaufsfrist von sechs Monaten vor. Ob diese Regelung unverändert bestehen bleibt, ist derzeit noch offen.
Sollte ich jetzt Liquids oder Aromen auf Vorrat kaufen?
Nach derzeitigem Stand besteht dafür kein Anlass. Solange keine endgültige gesetzliche Regelung beschlossen wurde, können sich Inhalte und Fristen des Referentenentwurfs noch ändern.
Wann könnte die neue Verordnung in Kraft treten?
Ein verbindlicher Termin steht derzeit noch nicht fest. Der Referentenentwurf befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren.
Fazit
Der Referentenentwurf könnte weitreichende Auswirkungen auf Liquids und Aromen für E-Zigaretten haben. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich jedoch noch nicht um geltendes Recht. Welche Inhaltsstoffe letztlich betroffen sein werden und wann mögliche Änderungen tatsächlich in Kraft treten, lässt sich erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verbindlich beurteilen.
Stand: 10.02.2026