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Geplante Steuersätze von 2027 bis 2030
Stand: 3. August 2026
Für die Liquidsteuer ab 2027 liegen unterschiedliche Planungsstände vor. Nach einer vom Bündnis für Tabakfreien Genuss veröffentlichten Meldung sieht eine neuere Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums für 2027 einen Steuersatz von 0,35 Euro je Milliliter und für 2028 einen Satz von 0,36 Euro je Milliliter vor. Diese Werte sind noch kein geltendes Recht und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern.
Bei der geplanten Erhöhung der Liquidsteuer hat sich der bekannte Planungsstand offenbar kurzfristig verändert. Ein zunächst bekannt gewordener Referentenentwurf sah für 2027 eine vergleichsweise moderate Erhöhung von derzeit 0,32 Euro auf 0,33 Euro je Milliliter vor. Danach sollte der Steuersatz in jährlichen Schritten bis 2030 auf 0,36 Euro je Milliliter steigen.
Nach einer späteren Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums soll die Erhöhung nun schneller erfolgen. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss, kurz BfTG, berichtet, dass bereits 2027 ein Satz von 0,35 Euro je Milliliter und 2028 ein Satz von 0,36 Euro je Milliliter vorgesehen sei.
Für Dampfer und Händler ist diese Änderung relevant, weil die erste geplante Erhöhung damit drei Cent statt nur einen Cent je Milliliter betragen würde. Wir erklären, welche Werte derzeit gelten, wie sich die verschiedenen Entwurfsstände unterscheiden und welche Mehrbelastung sich daraus rechnerisch ergeben könnte.
- Das Wichtigste in Kürze
- Aktueller Planungsstand der Liquidsteuer
- Warum unterschiedliche Zahlen genannt werden
- Berechnung für 1 ml, 10 ml, 50 ml und 100 ml
- Zusätzliche Wirkung der Umsatzsteuer
- Welche Produkte sind betroffen?
- Bisherige Entwicklung der Liquidsteuer
- Ist die Erhöhung bereits beschlossen?
- Wie geht das Gesetzgebungsverfahren weiter?
- Häufige Fragen
- Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Liquidsteuer 0,32 Euro je Milliliter.
- Ein früherer Referentenentwurf sah für 2027 eine Erhöhung auf 0,33 Euro je Milliliter vor.
- Nach einer späteren Formulierungshilfe sollen es 2027 bereits 0,35 Euro je Milliliter sein.
- Für 2028 wird in der neueren Meldung ein Steuersatz von 0,36 Euro je Milliliter genannt.
- Die geplanten neuen Steuersätze sind am 3. August 2026 noch nicht geltendes Recht.
- Für die Jahre nach 2028 sollte derzeit keine zusätzliche Tarifentwicklung ohne weitere offizielle Unterlagen angenommen werden.
- Die Steuer richtet sich nach der Flüssigkeitsmenge und nicht nach dem Nikotingehalt.
- Auf den Nettoverkaufspreis einschließlich der Tabaksteuer fällt zusätzlich Umsatzsteuer an.
Der geltende Steuersatz von 0,32 Euro je Milliliter ergibt sich aus dem Tabaksteuergesetz. Die Werte von 0,35 Euro für 2027 und 0,36 Euro für 2028 stammen aus einer Meldung des BfTG über eine kurzfristig vorgelegte Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums. Eine endgültig beschlossene Gesetzesänderung liegt noch nicht vor.
Aktueller Planungsstand der Liquidsteuer
Seit dem 1. Januar 2026 werden Substitute für Tabakwaren mit 0,32 Euro je Milliliter besteuert. Dieser Satz ist geltendes Recht.
Für die Zeit ab dem 1. Januar 2027 wird eine weitere Erhöhung vorbereitet. Dabei muss zwischen dem geltenden Steuersatz und den noch nicht beschlossenen Planungen unterschieden werden.
| Zeitraum | Steuer je Milliliter | Status am 3. August 2026 |
|---|---|---|
| Seit 1. Januar 2026 | 0,32 Euro | Geltendes Recht |
| Ab 1. Januar 2027 | 0,35 Euro | Nach neuerer Formulierungshilfe geplant |
| Ab 1. Januar 2028 | 0,36 Euro | Nach neuerer Formulierungshilfe geplant |
| Ab 2029 | Noch nicht verlässlich dargestellt | Weitere offizielle Unterlagen abwarten |
Nach diesem neueren Planungsstand würde die Steuer zum 1. Januar 2027 nicht nur um einen Cent, sondern um drei Cent je Milliliter steigen. Für 2028 wäre anschließend eine weitere Erhöhung um einen Cent auf 0,36 Euro je Milliliter vorgesehen.
Die geplanten Sätze von 0,35 Euro und 0,36 Euro je Milliliter sind noch nicht verbindlich. Entscheidend ist die Gesetzesfassung, die am Ende des parlamentarischen Verfahrens beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet wird.
Warum unterschiedliche Zahlen zur Liquidsteuer genannt werden
Dass derzeit verschiedene Zahlen zur Liquidsteuer kursieren, liegt offenbar an unterschiedlichen Entwurfsständen.
Der zunächst bekannt gewordene Referentenentwurf sah nach Angaben des BfTG folgende Entwicklung vor:
- 2027: 0,33 Euro je Milliliter,
- 2028: 0,34 Euro je Milliliter,
- 2029: 0,35 Euro je Milliliter,
- 2030: 0,36 Euro je Milliliter.
Dieser frühere Plan hätte die Steuer ab 2027 jedes Jahr um einen Cent je Milliliter erhöht.
Nach der später vorgelegten Formulierungshilfe soll die Erhöhung dagegen vorgezogen werden:
- 2027: 0,35 Euro je Milliliter,
- 2028: 0,36 Euro je Milliliter.
Damit würde der ursprünglich für 2029 vorgesehene Satz bereits 2027 und der ursprünglich erst für 2030 vorgesehene Satz bereits 2028 erreicht.
| Jahr | Früherer Referentenentwurf | Neuere Formulierungshilfe |
|---|---|---|
| 2027 | 0,33 Euro je ml | 0,35 Euro je ml |
| 2028 | 0,34 Euro je ml | 0,36 Euro je ml |
| 2029 | 0,35 Euro je ml | In der vorliegenden Meldung nicht näher erläutert |
| 2030 | 0,36 Euro je ml | In der vorliegenden Meldung nicht näher erläutert |
Die unterschiedlichen Angaben sind keine unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Sie beziehen sich auf verschiedene politische Entwurfsstände. Die neuere Formulierungshilfe sieht eine schnellere Erhöhung vor als der zuvor bekannt gewordene Referentenentwurf.
Solange keine vollständige amtliche Fassung der geplanten Tarifregelung veröffentlicht oder das Gesetz beschlossen wurde, sollten für die Jahre nach 2028 keine zusätzlichen Steuersätze aus den bisherigen Zahlen abgeleitet werden.
Was bedeutet der geplante Steuersatz für 2027 konkret?
Die Liquidsteuer wird anhand der enthaltenen Flüssigkeitsmenge berechnet. Der Verkaufspreis und der Nikotingehalt sind für die mengenbezogene Steuer nicht entscheidend.
Bei einem geplanten Steuersatz von 0,35 Euro je Milliliter ergeben sich für typische Flüssigkeitsmengen folgende reine Steuerbeträge:
| Flüssigkeitsmenge | Steuer 2026 0,32 Euro/ml |
Geplant 2027 0,35 Euro/ml |
Zusätzliche Tabaksteuer |
|---|---|---|---|
| 1 ml | 0,32 Euro | 0,35 Euro | 0,03 Euro |
| 10 ml | 3,20 Euro | 3,50 Euro | 0,30 Euro |
| 50 ml | 16,00 Euro | 17,50 Euro | 1,50 Euro |
| 100 ml | 32,00 Euro | 35,00 Euro | 3,00 Euro |
Die Tabelle zeigt ausschließlich die Tabaksteuer. Sie zeigt weder den vollständigen Produktpreis noch eine verbindliche Preiserhöhung im Handel. Zusätzlich fällt auf den Nettoverkaufspreis einschließlich der Tabaksteuer die gesetzliche Umsatzsteuer an.
Bei einer klassischen 10-ml-Flasche würde die reine Tabaksteuer nach dem neueren Planungsstand von 3,20 Euro auf 3,50 Euro steigen. Das entspricht einer zusätzlichen Tabaksteuer von 30 Cent.
Bei 50 Millilitern würde der Steuerbetrag von 16,00 Euro auf 17,50 Euro steigen. Bei 100 Millilitern wären statt 32,00 Euro künftig 35,00 Euro reine Tabaksteuer enthalten.
Wie stark sich die Änderung tatsächlich auf den Endpreis eines Produkts auswirkt, lässt sich daraus allein nicht verbindlich ableiten. Neben der Tabaksteuer spielen unter anderem Einkaufskosten, Herstellungskosten, Verpackung, Logistik und die Preiskalkulation des jeweiligen Anbieters eine Rolle.
Warum zusätzlich Umsatzsteuer anfällt
Die Liquidsteuer ist eine Verbrauchsteuer und wird in die Kalkulation des Nettoverkaufspreises einbezogen. Auf den daraus entstehenden Nettoverkaufspreis wird anschließend die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.
Wird die zusätzliche Tabaksteuer vollständig an Verbraucher weitergegeben, fällt deshalb auch auf diesen Mehrbetrag Umsatzsteuer an. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent ergibt sich rechnerisch folgende zusätzliche Belastung:
| Flüssigkeitsmenge | Zusätzliche Tabaksteuer 2027 | Rechnerischer Mehrbetrag inklusive 19 % Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| 1 ml | 0,03 Euro | 0,0357 Euro |
| 10 ml | 0,30 Euro | 0,357 Euro |
| 50 ml | 1,50 Euro | 1,785 Euro |
| 100 ml | 3,00 Euro | 3,57 Euro |
Bei 100 Millilitern würde die zusätzliche Tabaksteuer gegenüber 2026 insgesamt 3,00 Euro betragen. Wird dieser Betrag vollständig in den Nettoverkaufspreis übernommen, entspricht das einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer rechnerisch 3,57 Euro.
Der errechnete Mehrbetrag ist nicht automatisch mit der tatsächlichen Preissteigerung im Handel identisch. Anbieter können Preise anders kalkulieren oder kaufmännisch runden.
Wie hoch wäre die Steuer 2028?
Nach der vom BfTG beschriebenen Formulierungshilfe soll der Steuersatz 2028 auf 0,36 Euro je Milliliter steigen.
| Flüssigkeitsmenge | Steuer 2026 0,32 Euro/ml |
Geplant 2028 0,36 Euro/ml |
Unterschied zu 2026 |
|---|---|---|---|
| 1 ml | 0,32 Euro | 0,36 Euro | 0,04 Euro |
| 10 ml | 3,20 Euro | 3,60 Euro | 0,40 Euro |
| 50 ml | 16,00 Euro | 18,00 Euro | 2,00 Euro |
| 100 ml | 32,00 Euro | 36,00 Euro | 4,00 Euro |
Gegenüber dem geltenden Satz von 2026 läge die reine Tabaksteuer 2028 damit vier Cent je Milliliter höher. Das entspräche 40 Cent bei 10 Millilitern, 2,00 Euro bei 50 Millilitern und 4,00 Euro bei 100 Millilitern.
Auch diese Werte zeigen ausschließlich die rechnerische Tabaksteuer. Eine mögliche Umsatzsteuerwirkung und die individuelle Preisgestaltung des Handels kommen hinzu.
Welche Produkte sind von der Liquidsteuer betroffen?
Das Tabaksteuergesetz bezeichnet die steuerpflichtigen Flüssigkeiten als „Substitute für Tabakwaren“. Gemeint sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mit einem Gerät erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind.
Für die Besteuerung kommt es daher nicht allein darauf an, ob eine Flüssigkeit Nikotin enthält. Auch nikotinfreie Flüssigkeiten können der Liquidsteuer unterliegen.
Dazu können insbesondere zählen:
- nikotinhaltige E-Liquids,
- nikotinfreie E-Liquids,
- Nikotinshots,
- Aromen und Longfills,
- Basen und andere entsprechend eingestufte Flüssigkeiten für E-Zigaretten.
In unserem Liquid-Shop finden Sie nikotinhaltige und nikotinfreie E-Liquids sowie weitere Produkte für E-Zigaretten. Sämtliche speziell für E-Zigaretten vorgesehenen Produkte werden bei Flotter Dampfer ausschließlich nach erfolgreicher Altersprüfung verkauft.
Die Liquidsteuer wird nicht nach der Nikotinstärke berechnet. Ein Milliliter nikotinfreies steuerpflichtiges Liquid wird mengenbezogen grundsätzlich mit demselben Steuersatz belastet wie ein Milliliter nikotinhaltiges Liquid.
Ob ein bestimmtes Produkt steuerpflichtig ist, richtet sich nach seiner gesetzlichen Einordnung und seinem Verwendungszweck. Die Produktbezeichnung oder die Angabe auf der Verpackung allein ist nicht in jedem Fall ausschlaggebend.
Bisherige Entwicklung der Liquidsteuer
Mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde die Besteuerung von Flüssigkeiten für E-Zigaretten zum 1. Juli 2022 eingeführt. Anschließend stieg der Steuersatz in mehreren gesetzlich festgelegten Stufen.
| Zeitraum | Steuer je Milliliter |
|---|---|
| 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2023 | 0,16 Euro |
| 1. Januar bis 31. Dezember 2024 | 0,20 Euro |
| 1. Januar bis 31. Dezember 2025 | 0,26 Euro |
| Seit 1. Januar 2026 | 0,32 Euro |
Mit dem Satz von 0,32 Euro je Milliliter wurde Anfang 2026 die letzte Stufe des bisher geltenden Modells erreicht. Die nun diskutierten Werte würden eine weitere Änderung des Tabaksteuergesetzes erfordern.
Die Bundesregierung plant im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt 2027 und der Finanzplanung bis 2030 zusätzliche Einnahmen aus Änderungen der Tabaksteuer. Diese Planungen betreffen nicht nur Flüssigkeiten für E-Zigaretten, sondern auch weitere Tabakwaren und verwandte Erzeugnisse.
Ist die Liquidsteuer 2027 bereits beschlossen?
Nein. Der für 2027 genannte Steuersatz von 0,35 Euro je Milliliter ist am 3. August 2026 noch nicht geltendes Recht.
Bei der Formulierungshilfe handelt es sich um eine Grundlage für das weitere politische und gesetzgeberische Verfahren. Sie kann zu einem Gesetzentwurf oder zu Änderungen an einem bereits vorbereiteten Entwurf führen.
Während der Beratungen innerhalb der Bundesregierung und im parlamentarischen Verfahren können sich Steuersätze, Termine oder einzelne Regelungen nochmals ändern.
Verbindlich werden die neuen Steuersätze erst nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und der Verkündung der Änderung im Bundesgesetzblatt. Bis dahin gilt weiterhin der derzeitige Satz von 0,32 Euro je Milliliter.
Die Meldung des BfTG ist zudem eine Stellungnahme eines Branchenverbandes. Sie informiert über den Inhalt der Formulierungshilfe, ersetzt aber weder den amtlichen Gesetzestext noch eine endgültige Entscheidung des Bundestages.
Wie geht das Gesetzgebungsverfahren weiter?
Bevor neue Steuersätze gelten können, müssen die erforderlichen gesetzlichen Änderungen das vorgesehene Verfahren durchlaufen. Dazu gehören je nach gewähltem Verfahren insbesondere:
- die abschließende Abstimmung des Änderungsvorschlags innerhalb der Bundesregierung,
- die Einbringung einer gesetzlichen Regelung in das parlamentarische Verfahren,
- die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen,
- die Beschlussfassung im Deutschen Bundestag,
- die Beteiligung des Bundesrates,
- die Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes.
Im Verlauf dieses Verfahrens können Änderungsanträge eingebracht und einzelne Werte angepasst werden. Deshalb ist es möglich, dass die derzeit genannten Sätze nicht unverändert in das endgültige Gesetz übernommen werden.
Sobald eine amtliche Fassung des Gesetzentwurfs, parlamentarische Unterlagen oder eine endgültig beschlossene Änderung des Tabaksteuergesetzes vorliegen, aktualisieren wir die genannten Werte und den Stand des Verfahrens.
Häufige Fragen zur Liquidsteuer 2027
Wie hoch soll die Liquidsteuer 2027 sein?
Nach der vom BfTG beschriebenen neueren Formulierungshilfe soll die Steuer zum 1. Januar 2027 von 0,32 Euro auf 0,35 Euro je Milliliter steigen.
Warum wurde zuvor ein Steuersatz von 0,33 Euro genannt?
Der Betrag von 0,33 Euro je Milliliter stammt aus einem früheren Referentenentwurf. Eine spätere Formulierungshilfe sieht nach Angaben des BfTG eine stärkere und schnellere Erhöhung vor.
Ist die Erhöhung auf 0,35 Euro bereits beschlossen?
Nein. Am 3. August 2026 handelt es sich um einen politischen Planungsstand. Der neue Steuersatz ist noch nicht geltendes Recht.
Wie viel Liquidsteuer würde 2027 auf ein 10-ml-Liquid entfallen?
Bei einem Steuersatz von 0,35 Euro je Milliliter würde die reine Tabaksteuer für 10 Milliliter 3,50 Euro betragen. Das wären 30 Cent mehr als im Jahr 2026.
Wie hoch wäre die Steuer bei 50 Millilitern?
Bei 0,35 Euro je Milliliter würde die reine Tabaksteuer 17,50 Euro betragen. Der derzeitige Steuerbetrag liegt bei 16,00 Euro.
Wie hoch wäre die Steuer bei 100 Millilitern?
Bei dem für 2027 genannten Satz wären es 35,00 Euro Tabaksteuer. Gegenüber 2026 entspräche das einer Erhöhung um 3,00 Euro.
Wie hoch soll die Liquidsteuer 2028 sein?
Nach der neueren Formulierungshilfe soll sie 2028 auf 0,36 Euro je Milliliter steigen. Für 10 Milliliter entspräche das einer reinen Tabaksteuer von 3,60 Euro.
Welche Steuersätze sind für 2029 und 2030 geplant?
Der frühere Referentenentwurf sah 0,35 Euro für 2029 und 0,36 Euro für 2030 vor. Da die neuere Formulierungshilfe die Erhöhungen offenbar auf 2027 und 2028 vorzieht, sollten die späteren Jahre erst nach Veröffentlichung weiterer offizieller Unterlagen verlässlich eingeordnet werden.
Kommt auf die Liquidsteuer noch Umsatzsteuer?
Ja. Die Tabaksteuer wird in den Nettoverkaufspreis einbezogen. Auf diesen Preis fällt anschließend Umsatzsteuer an. Wird eine Steuererhöhung vollständig weitergegeben, erhöht sich deshalb auch der darauf entfallende Umsatzsteuerbetrag.
Würde ein 100-ml-Produkt 2027 genau 3,57 Euro teurer?
Nicht zwangsläufig. 3,57 Euro entsprechen der zusätzlichen Tabaksteuer von 3,00 Euro einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer, wenn der Mehrbetrag vollständig weitergegeben wird. Die tatsächliche Preisgestaltung kann davon abweichen.
Werden auch nikotinfreie Liquids besteuert?
Ja. Auch nikotinfreie Flüssigkeiten können als Substitute für Tabakwaren steuerpflichtig sein. Die Besteuerung richtet sich nicht allein nach dem Nikotingehalt.
Können sich die geplanten Steuersätze noch ändern?
Ja. Änderungen sind bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens möglich. Verbindlich sind neue Werte erst nach der Verkündung der gesetzlichen Änderung.
Fazit
Die Pläne zur Liquidsteuer haben sich offenbar verschärft. Während ein früherer Referentenentwurf für 2027 noch einen Steuersatz von 0,33 Euro je Milliliter vorsah, soll die Steuer nach einer späteren Formulierungshilfe bereits 2027 auf 0,35 Euro je Milliliter steigen. Für 2028 werden 0,36 Euro je Milliliter genannt.
Für eine 10-ml-Flasche würde die reine Tabaksteuer 2027 damit von derzeit 3,20 Euro auf 3,50 Euro steigen. Bei 50 Millilitern wären es 17,50 Euro statt 16,00 Euro und bei 100 Millilitern 35,00 Euro statt 32,00 Euro.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass auf den Nettoverkaufspreis einschließlich der Tabaksteuer Umsatzsteuer anfällt. Die errechneten Steuerbeträge sind daher nicht mit dem vollständigen Verkaufspreis oder einer verbindlichen Preissteigerung gleichzusetzen.
Entscheidend bleibt: Die genannten Werte für 2027 und 2028 sind am 3. August 2026 noch nicht endgültig beschlossen. Bis eine gesetzliche Änderung verabschiedet und verkündet wurde, gilt weiterhin der Steuersatz von 0,32 Euro je Milliliter.
Informationen und Rechtsgrundlagen
- § 2 Tabaksteuergesetz – geltende Steuertarife
- Tabaksteuergesetz in der geltenden Fassung
- Bundesfinanzministerium: Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027
- BfTG: Stellungnahme zur verschärften Planung der Liquidsteuer
Redaktioneller Hinweis: Der geltende Steuersatz wurde anhand des Tabaksteuergesetzes eingeordnet. Die geplanten Werte für 2027 und 2028 beruhen auf dem vom BfTG am 15. Juli 2026 veröffentlichten Bericht über eine Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums. Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich Beträge, Termine und einzelne Regelungen ändern.